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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1993 - 4 StR 31/93   

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https://dejure.org/1993,2466
BGH, 11.03.1993 - 4 StR 31/93 (https://dejure.org/1993,2466)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1993 - 4 StR 31/93 (https://dejure.org/1993,2466)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1993 - 4 StR 31/93 (https://dejure.org/1993,2466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung wegen eines erschreckenden Mangels an Unrechtsbewusstsein - Folgen eines Widerspruchs zwischen einer schriftlichen Erklärung des Angeklagten über dessen Bedauern bezüglich des Tatgeschehens und einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 459
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 11.03.1993 - 4 StR 31/93
    Dagegen kann mit der Verfahrensbeschwerde geltend gemacht werden, daß eine verlesene Urkunde oder Erklärung unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigt worden sei, wenn der Nachweis ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung geführt werden kann (BGHSt 29, 18, 21; vgl. auch BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 15).
  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus BGH, 11.03.1993 - 4 StR 31/93
    Die Bezeichnung der Rüge ist hier jedoch unschädlich; denn entscheidend ist ihre wirkliche rechtliche Bedeutung, wie sie dem Sinn und Zweck des Vorbringens zu entnehmen ist (BGHSt 19, 273, 275).
  • BGH, 22.11.1988 - 1 StR 559/88

    Bestellung von Waren, obwohl der Besteller weiss, dass er nicht genügend

    Auszug aus BGH, 11.03.1993 - 4 StR 31/93
    Dagegen kann mit der Verfahrensbeschwerde geltend gemacht werden, daß eine verlesene Urkunde oder Erklärung unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigt worden sei, wenn der Nachweis ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung geführt werden kann (BGHSt 29, 18, 21; vgl. auch BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 15).
  • OLG Hamm, 22.10.2020 - 5 RVs 83/20

    Zur Garantenstellung einer Jugendamtsmitarbeiterin

    Dass eine verlesene oder im Selbstleseverfahren eingeführte Urkunde oder Erklärung unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigt worden sei, kann mit der Verfahrensbeschwerde geltend gemacht werden (BGH Beschluss vom 11. März 1993 - 4 StR 31/93 = StV 1993, 459; BGH Urteil vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06 = NStZ 2007, 115, 116; BGH Beschluss vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08 = NStZ 2009, 404; BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 3 StR 148/17 = NStZ 2018, 158, beck-online).
  • BGH, 16.10.2006 - 1 StR 180/06

    BGH hebt Freispruch im Verfahren gegen Harry Wörz auf

    Mit der Verfahrensbeschwerde kann geltend gemacht werden, dass eine verlesene Urkunde oder Erklärung unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigt worden sei (BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 30; Wahl, Prüfung des rechtlichen Gehörs durch das Revisionsgericht, Sonderheft G. Schäfer S. 73 f.).
  • BGH, 16.05.2017 - 1 StR 306/16

    Betrug (Vermögenschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Ermittlung des Werts von

    Ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme lässt sich auch im Zusammenhang mit dem unkommentiert vorgetragenen 30-seitigen Urkundenkonvolut nicht der Nachweis führen, dass - wie die Revision meint - die KG unabhängig von der Aktienzuteilung eine bestimmte Beteiligungsquote an der AG erreichen wollte und die Zahlungen ohne Verknüpfung zum Erhalt von Aktien erfolgten bzw. die Würdigung zu den vertraglichen Verhältnissen zwischen der AG und der KG durch das Landgericht rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18 und vom 11. März 1993 - 4 StR 31/93, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 30; Urteil vom 12. August 1987 - 3 StR 250/87, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 6 und Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 4 StR 401/10, StV 2012, 67; Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 171 ff. mwN; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 261 Rn. 38a).
  • BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15

    Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung

    Dem Revisionsvorbringen ist nach dessen Sinn und Zweck (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 1993 - 4 StR 31/93 mwN) zu entnehmen, dass mit der Verfahrensrüge die Ablehnung der Vernehmung des Zeugen Ja. A. beanstandet und diese Beanstandung (auch) als Aufklärungsrüge geltend gemacht wird.
  • BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05

    Totschlag; Mord (niedrige Beweggründe; Tötung aus Wut oder Verärgerung ohne

    Allenfalls dann, wenn sich das Revisionsgericht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den Beweisgehalt des Beweismittels ohne weiteres unmittelbar selbst zu erschließen vermag, kann die Rüge eines Verstoßes gegen § 261 StPO unter Umständen erfolgreich sein (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1991, 549; 1993, 115; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 6, 22, 30).
  • BGH, 21.11.2006 - 1 StR 392/06

    Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf einer Sexualstraftat im Dienst

    Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Rüge, sondern ihre wirkliche rechtliche Bedeutung, wie sie dem Sinn und Zweck des Vorbringens zu entnehmen ist (vgl. BGHSt 19, 273, 275; BGH StV 1993, 459; BGH, Urteil vom 23. Mai 2006 - 5 StR 62/06; zuletzt Urteil vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06).
  • BGH, 13.07.2017 - 3 StR 148/17

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei behauptetem Verstoß

    Dass eine verlesene oder im Selbstleseverfahren eingeführte Urkunde oder Erklärung unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigt worden sei, kann mit der Verfahrensbeschwerde geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 11. März 1993 - 4 StR 31/93, StV 1993, 459; Urteil vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06, NStZ 2007, 115, 116; Beschluss vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08, NStZ 2009, 404).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 3 Ss 190/05

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit des faktischen GmbH-Geschäftsführers

    Dass der Inhalt einer Urkunde vom Tatrichter bei seiner Überzeugungsbildung übergangen wurde, kann daher nur dann ausnahmsweise mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn sich aus den Urteilsgründen selbst für das Revisionsgericht erkennbar ergibt, dass der in der Urkunde fixierte Umstand im Zeitpunkt der Urteilsfällung noch beweiserheblich war (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 41, 30, 25, 22; BGH StV 1993, 115; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 337 Rdnr. 82).
  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 442/20

    Inbegriffsrüge (keine Darstellung aller Beweismittel in Einzelheiten im Urteil

    Mit einer Verfahrensbeschwerde kann geltend gemacht werden, dass eine verlesene Urkunde oder Erklärung unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigt worden sei, wenn der Nachweis ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung geführt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 1993 - 4 StR 31/93, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 30 und vom 22. November 1988 - 1 StR 559/88, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 15; Urteil vom 13. Juli 2017 - 3 StR 148/17 Rn. 7; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08 Rn. 6 und vom 10. Juli 2018 - 3 StR 204/18 Rn. 3).
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 20/03

    Beweiswürdigung (Vollständigkeit; Ausschöpfung des Inbegriffs der

    Mit der unterbliebenen Erörterung der unmittelbar aus dem Inhalt der verlesenen Urkunde folgenden, für die Beweiswürdigung wesentlichen Einzelheit des notierten Datums des Zugangs des Schriftsatzes beim Prozeßbevollmächtigten der Ehefrau des Angeklagten ist der Inbegriff der Hauptverhandlung nicht erschöpft worden; dies begründet die Revision wegen eines Verfahrensverstoßes gegen § 261 StPO (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7, 15, 22, 25, 30).
  • BGH, 15.09.2005 - 4 StR 107/05

    Betrug; widersprüchliche Beweiswürdigung (Erörterungsmangel; Erschöpfung der

  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06

    Urteilsgründe; Anforderungen; frühere Einlassung; ERörterung; Betrug;

  • KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09

    Bindung an die Aufhebungsansicht des Revisionsgerichts

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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.1993 - 1 StR 829/92   

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https://dejure.org/1993,2934
BGH, 16.03.1993 - 1 StR 829/92 (https://dejure.org/1993,2934)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1993 - 1 StR 829/92 (https://dejure.org/1993,2934)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1993 - 1 StR 829/92 (https://dejure.org/1993,2934)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einführen eines Behördengutachtens als Urkundenbeweis in die Hauptverhandlung - Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung eines Sachverständigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 397
  • StV 1993, 458
  • StV 1993, 459
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.1992 - 3 StR 367/92

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Arztes, der vorher als Gutachter in

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 1 StR 829/92
    Die Revision hat zwar in erster Linie gerügt, die Verlesung des Gutachtens gegen den Widerspruch des Beschuldigten sei gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 3, § 252 StPO unzulässig gewesen, weil Dr. T. im anhängigen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht habe (vgl. BGHSt 38, 369).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 1 StR 829/92
    Diese Verpflichtung kann gebieten, trotz Vorliegens der Voraussetzungen von § 256 StPO den Sachverständigen persönlich zu hören (vgl. BGHSt 1, 94, 96).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    Daher durfte sich der Staatsschutzsenat mit der Verlesung des schriftlichen Gutachtens begnügen (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 4. April 1951 - 1 StR 54/51, BGHSt 1, 94, 96 ff.; s. auch BGH, Urteil vom 16. März 1993 - 1 StR 829/92, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Aufklärungspflicht 1; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 256 Rn. 4, 72 mwN).
  • BGH, 21.09.2011 - 1 StR 367/11

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines ärztlichen Attests anstatt der

    Im Kern kommt es also darauf an, ob eine solche Vernehmung Gebot der richterlichen Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) ist, die (auch sonst) von § 256 StPO unberührt bleibt (vgl. schon BGH, Urteil vom 4. April 1951 - 1 StR 54/51, BGHSt 1, 94, 96; BGH, Urteil vom 16. März 1993 - 1 StR 829/92, BGHR, StPO § 256 Abs. 1 Aufklärungspflicht 1; BGH, Beschluss vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78, bei Pfeiffer NStZ 1981, 93, 95 ; vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 256 Rn. 2 mit Hinweis auf Nr. 111 Abs. 3 Satz 2 RiStBV).
  • OLG Celle, 15.07.2013 - 31 Ss 24/13

    Rechtmäßigkeit der Verlesung des Vermerks eines Polizisten in der

    Ein Verstoß hiergegen ist allerdings mit einer Aufklärungsrüge geltend zu machen (vgl. BGH NStZ 1993, 397; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 30; Pauly/Folkert-Hösser a. a. O. Rn. 23), welche hier nicht in zulässiger Form erhoben worden ist, wie die Generalstaatsanwaltschaft bereits zutreffend ausgeführt hat.
  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Zwar kann hiernach beanstandet werden, daß eine verlesene Urkunde oder Erklärung unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigt worden sei (BGHSt 29, 18, 21; BGH StV 1993, 459; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 17).
  • OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06

    Mordverdächtiger bleibt in sicherer Verwahrung

    etwa dadurch zugänglich zu machen, dass sie diesen im Rahmen eines Anhörungstermines als sachverständigen Zeugen in Anwesenheit des neuen Gutachters vernommen hätte (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH NJW 1998, 2458, 2460 f und NStZ 1993, 397).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 1 Ss 265/01

    Aufklärungspflicht; Sachverhaltsaufklärung; Gericht; Urkunde; Verlesung;

    Die Erleichterung des Urkundsbeweises, gleich in welcher Form (§§ 251 ff, 325 StPO), lockert zwar den durch § 250 StPO konkretisierten Unmittelbarkeitsgrundsatz, schmälert jedoch nicht die gerichtliche Aufklärungspflicht gemäß § 244 Abs. 2 StPO (vgl. BGHSt 10, 186, 191 f; BGH NStZ 1993, 397; OLG Zweibrücken NJW 1982, 117; OLG Celle StV 1991, 294; L-R-Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 244 Rn. 340), und zwar unabhängig vom Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten (vgl. insoweit zusätzlich OLG Köln StV 1998, 585; Widmaier NStZ 1994, 414, 418).
  • BGH, 01.10.2019 - 2 StR 251/19

    Begründetheit einer Revision; Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht

    Anhaltspunkte, die nahe legten, den Sachverständigen persönlich anzuhören, sind dem Revisionsvorbringen nicht zu entnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 1993 - 1 StR 829/92, NStZ 1993, 397; BGH, Beschluss vom 21. September 2011 - 1 StR 367/11, BGHSt 57, 24, 27).
  • BayObLG, 18.06.1999 - 4St RR 51/99

    Anwendung des § 92 a Abs. 4 AuslG bei Tatzeitpunkt vor Bekanntgabe des Beitritts

    Mit der Sachrüge, die jedoch als Verfahrensrüge zu behandeln ist (vgl. hierzu BGH StV 1993, 459; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 344 Rn. 10), beanstandet der Angeklagte, seine Verurteilung im Fall 2 beruhe im wesentlichen auf der Verlesung der Aussagen des Zeugen V. vom 30.1.1998 und vom 10.6.1998.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.1993 - 2 StR 191/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3024
BGH, 12.05.1993 - 2 StR 191/93 (https://dejure.org/1993,3024)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1993 - 2 StR 191/93 (https://dejure.org/1993,3024)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1993 - 2 StR 191/93 (https://dejure.org/1993,3024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 448
  • StV 1993, 459
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 26.10.1999 - 4 StR 459/99

    Entscheidungsgründe; Urteilsunterzeichnung; Urteilsabsetzungsfrist;

    In späteren Entscheidungen (vgl. die Beschlüsse vom 10. Januar 1978 - 2 StR 654/77 = BGHSt 27, 334, 335 und vom 12. Mai 1993 - 2 StR 191/93 = NStZ 1993, 448) hat der 2. Strafsenat einen wirksamen Verhinderungsvermerk ausdrücklich als wesentliches Formerfordernis angesehen.
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